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EU AI Act KI-Kompetenz Österreich AI Literacy

KI-Kompetenz nach dem EU AI Act: Was Teams praktisch benötigen

Was Artikel 4 des EU AI Act für die Kompetenz von Mitarbeitenden bedeutet und wie österreichische Unternehmen daraus sinnvolle, kontextbezogene Maßnahmen entwickeln können.

Artikel 4 des EU AI Act wird häufig auf den Satz „Unternehmen müssen KI-Schulungen anbieten“ reduziert. Das ist als Einstieg verständlich, aber für die praktische Umsetzung zu ungenau.

Die Europäische Kommission erklärt, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen treffen sollen, um bei Mitarbeitenden und weiteren beteiligten Personen ein ausreichendes Maß an Fähigkeiten, Wissen und Verständnis sicherzustellen. Dabei sollen technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung, Einsatzkontext und die betroffenen Personen berücksichtigt werden.

Kein identisches Programm für jede Rolle

Eine Marketing-Mitarbeiterin, die mit einem freigegebenen Chatbot Textentwürfe erstellt, benötigt andere Kompetenz als ein Entwickler, der ein KI-System integriert, oder eine HR-Verantwortliche, die KI-Ergebnisse in einem personenbezogenen Prozess verwendet.

Ein sinnvoller Ansatz unterscheidet deshalb mindestens:

  • Systeme und Funktionen, die tatsächlich verwendet werden;
  • Aufgaben und Entscheidungen, die davon beeinflusst werden;
  • Datenarten und mögliche Folgen eines Fehlers;
  • technische und fachliche Erfahrung der beteiligten Personen;
  • notwendige menschliche Aufsicht und Freigabe;
  • interne Ansprechstellen für Unsicherheit oder Vorfälle.

Welche Themen in der Praxis wichtig sind

Grundlagen zu Funktionsweise und Grenzen gehören dazu, reichen aber nicht. Teams sollten typische Fehlerbilder erleben: erfundene Quellen, überzeugend formulierte falsche Aussagen, unvollständige Analysen, verzerrte Ergebnisse oder das Übersehen einer relevanten Ausnahme.

Ebenso wichtig sind praktische Regeln:

  • Welche Informationen dürfen in welches System eingegeben werden?
  • Wann müssen Quellen geöffnet und unabhängig geprüft werden?
  • Welche Ergebnisse benötigen eine fachliche oder rechtliche Freigabe?
  • Wie wird dokumentiert, wenn KI einen wesentlichen Beitrag geleistet hat?
  • Wer entscheidet, dass ein Use Case nicht oder noch nicht eingesetzt wird?

Für personenbezogene Daten bleibt der Datenschutz relevant. Die Österreichische Datenschutzbehörde erläutert die Grundlagen von DSGVO und österreichischem Datenschutzrecht. Die konkrete rechtliche Bewertung gehört zu den zuständigen Fachpersonen; ein Workshop ersetzt sie nicht.

Dokumentation ohne Zertifikats-Theater

Artikel 4 definiert kein einheitliches Pflichtzertifikat. Ein Teilnahmezertifikat kann dokumentieren, dass jemand an einer Maßnahme teilgenommen hat. Es beweist jedoch nicht automatisch, dass Inhalt, Tiefe und Kontext für jede Organisation ausreichend waren.

Hilfreicher ist eine nachvollziehbare Dokumentation:

  1. Welche Zielgruppen wurden identifiziert?
  2. Welche Systeme und Use Cases waren Gegenstand der Maßnahme?
  3. Welche Risiken und Verantwortlichkeiten wurden behandelt?
  4. Welche Übungen oder Wissenschecks wurden durchgeführt?
  5. Welche offenen Maßnahmen und Wiederholungen sind geplant?

Von der einmaligen Schulung zum Kompetenzsystem

KI-Systeme, Funktionen und interne Regeln ändern sich. Kompetenz sollte deshalb nicht als einmaliges Event betrachtet werden. Ein Basismodul, rollenspezifische Vertiefungen, kurze Aktualisierungen und die Auswertung realer Erfahrungen ergeben zusammen ein belastbareres System.

Der ausführliche Praxisleitfaden zur KI-Kompetenz fasst die wichtigsten Planungsfragen zusammen. Wenn Sie eine Maßnahme für konkrete Tools und Rollen entwickeln möchten, können Sie einen KI-Workshop anfragen.

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